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RA Kelz über die Möglichkeit, die Sächsische Staatskanzlei wegen Geschäftsschädigung zu verklagen

, 09.03.2012,

Am vergangenen Freitag hat die Sächsische Staatskanzlei eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der sie reichlich pathetisch vor der Facebook Chronik warnt und dabei der Interpretation von Fakten sehr viel Spielraum schenkt. Unter anderem wird dort kolportiert, das Zurücksetzen und die Löschung einzelner Abschnitte bzw. der gesamten Timeline wären  praktisch unmöglich. Dabei ist das Löschen einzelner Statusmeldungen oder Inhalte  so einfach wie noch nie. Ein Klick genügt. Man muss nicht einmal danach suchen – das Bearbeiten und Löschen wird neben jedem Beitrag angeboten. Im Gegensatz zur Dialogplattform des Freistaats übrigens, bei der in den FAQ (und zwar nur dort) der Hinweis zu finden ist, dass das Löschen von Kommentaren nicht möglich sei.

Nachdem ich mich ein wenig geärgert und fremd geschämt habe, kam mir die Frage, ob dergleichen nicht sogar geschäftsschädigend ist. Sicher nicht für Facebook selbst (vergleiche -> Deutsches Sprichwort mit Eiche und sich dran reibender Sau). Aber es gibt ja die eine oder andere Agentur, die sich vor allem auf regional agierende Klein- und Mittelständler spezialisiert hat und jeder Social Media Berater kennt das Argument potentieller Kunden, man fürchte zu sehr um sein seriöse Image….

Kurzzeitig überlegte ich – zugegeben etwas später des Abends – ob man nicht Klage einreichen sollte. Aber eine solche Klage wäre eindeutig eher PR getrieben (“Agentur verklagt Staatskanzlei”) als durch reell verursachten Schaden und: Nur zu PR-Zwecken klagt man nicht!!! Trotzdem habe ich den Rechtsanwalt Bernhard “Gerichtsaal” Kelz mal wieder mit ein paar Fragen malträtiert. Herausgekommen ist eine ziemlich ausführliche aber auch hochinteressante Ausführung, mit deren Veröffentlichung wie lieber bis zum Wochenende gewartet haben :-)

Bernhard, gleich zu Beginn: Kann man die Staatskanzlei überhaupt verklagen? Kennst Du Beispiele, wo privatwirtschaftliche Unternehmen Klage gegen die Landesregierung erhoben haben?

Natürlich kann auch der Freistaat Sachsen, der durch die Landesregierung vertreten wird bei Rechtsverstößen verklagt werden. Das gilt insbesondere auch für die staatliche Informationstätigkeit. So beschäftigten ähnlich gelagerte Fälle bereits in den 80er Jahren das Bundesverfassungsgericht.

Da der sog. „Glykolwein-Fall“ und der „Jugendsekten-Fall“ bereits im ersten Semester Staats- und Verfassungsrecht zum Standard gehören, bin ich über die Pressemitteilung der Sächsischen Staatskanzlei durchaus erstaunt und verwundert.

Bereits die Frage ob und in welchem Umfang der Staat Warnungen, Empfehlungen oder Hinweise erteilen darf ist umstritten, zumal es dafür kaum spezialgesetzliche Ermächtigungsgrundlagen gibt, obwohl solche Warnungen, Empfehlungen und Hinweise zum Teil gravierende Auswirkungen für die Betroffenen haben können und in weiten Teilen zumindest mittelbare Grundrechtseingriffe darstellen können. Im Einzelfall kann das natürlich auch Amtshaftungs- und Folgenbeseitigungsansprüche gegen ein Bundesland oder den Bund zur Folge haben.

So haben sich im „Glykolwein-Fall“ betroffene Winzer und Abfüller auf einen unzulässigen Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit berufen. Zwar entschied das Bundesverfassungsgericht damals zu Gunsten der Bundesrepublik, erntete dafür aber – aus meiner Sicht zu Recht – sehr viel Kritik in der Rechtswissenschaft.

Wie so häufig sind die rechtlichen Fragen im Detail natürlich komplexer als ich hier darstellen kann. Gerade aus diesem Grund bin ich jedoch verwundert, dass sich die Staatskanzlei scheinbar leichtfertig Mitteilung hinreißen ließ wie:

„Das Zurücksetzen und die Löschung einzelner Abschnitte bzw. der gesamten „Timeline“ ist praktisch unmöglich.“

„Die ‘Lebenschronik’ verwendet Daten zur Erstellung eines Tagebuches, unabhängig davon, ob ein Nutzer das möchte oder nicht.“

Dies gilt umso mehr, als am Ende des Tages bzw. der rechtlichen Würdigung immer eine Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und den verletzten Rechten der betroffenen Unternehmen vorzunehmen ist. Bedenkt man, dass die zitierten Behauptungen der Sächsischen Staatskanzlei unzutreffend sind, kann man schwerlich behaupten, dass das Informationsinteresse der Öffentlichkeit die Rechte der betroffenen Unternehmen überwiegt, denn letztendlich besteht an falschen Informationen auch kein öffentliches Interesse.


Zum konkreten Fall: Eine Klage wegen Geschäftsschädigung durch Facebook wäre sicher denkbar, oder? Immerhin stehen da Halbwahrheiten drin, die das Unternehmen diskreditieren. Würde es da direkt um Schadensersatz gehen oder zunächst um eine Unterlassung und  eine öffentliche Entschuldigung?

Facebook muss geschäftsschädigende Äußerungen egal aus welcher Quelle selbstverständlich nicht hinnehmen. Ob und wie Facebook in diesem konkreten Fall reagieren wird, wird sicherlich die dortige Rechtsabteilung entscheiden.

Ob direkt auch Schadensersatz eingeklagt werden kann, hängt auch davon ab, wie weit die Rechtsverletzung bereits fortgeschritten ist und ob die eingetretenen Folgen, salopp formuliert, ohne bleibende Schäden wieder beseitigt werden können.

In diesem Fall wäre natürlich in erster Linie an einen Unterlassungs- und einen sog. Folgenbeseitigungsanspruch zu denken. Dies könnte z.B. in Form einer Richtigstellung erfolgen, wie man sie etwa aus dem Presserecht kennt. Eine öffentliche Entschuldigung wäre zwar eine konsequente und gebotene Geste, zählt aber eher nicht zu juristisch durchsetzbaren Ansprüchen.

Unabhängig davon sind natürlich auch Schadensersatzansprüche denkbar, die sowohl kumulativ als auch alternativ erhoben werden können, je nachdem, ob trotz bzw. auch nach Richtigstellung durch die Staatskanzlei Schadenspositionen bestehen (bleiben) oder eben nicht.

Der Vollständigkeit wegen muss man natürlich zugestehen, dass ein konkreter Schaden in diesen Fällen sehr schwer nachweisbar sein wird. In aller Regel wird es hier um entgangene Aufträge und damit um Umsatzeinbußen und verlorene Gewinne gehen, wobei wohl nur im Einzelfall nachgewiesen werden kann, dass die Information der Landesregierung für die Umsatzeinbußen ausschlaggebend war/ist.

 

Was ist mit betroffenen Agenturen. Viele Kundenberater dürften jetzt vor dem Problem stehen, dass ihre Aussagen im Kundengespräch im Widerspruch zu den Aussagen des promovierten Rechtsanwalts und Chefs der Staatskanzlei Dr. Johannes Beermann stehen. Ich ahne, dass nicht wenige Dresdner Geschäftsführer dazu neigten, Herrn Beermann eher zu glauben als dem jungen Social Media Accounter. Und wie ist das mit Dir? Du hältst Vorträge zum Thema und nimmst Geschäftsleuten dabei auch die Angst vor Facebook-Mythen. Muss man das jetzt einfach schlucken oder hat man auch da eine Grundlage für eine Klage?

Der Verdacht, dass Unternehmen aufgrund der Äußerung von Herrn Dr. Beermann Facebook skeptisch oder skeptischer gegenüberstehen und ggf. davon Abstand nehmen eine Social Media Kampagne zu starten oder fortzusetzen ist nicht von der Hand zu weisen.

Die Angst vor juristischen Haftungsfallen und Fallstricken ist bei Unternehmen sehr groß. Das gilt vor Allem für den Mittelstand, der – aus meiner Sicht – am stärksten von Social Media profitieren kann und letztendlich auch das Rückgrat der sächsischen Wirtschaft ist.

Das kann ich allein aufgrund der tagtäglichen Anfragen an mich bzw. der Resonanz auf meine Vorträge bestätigen. Gleiches gilt für die Tatsache, dass Äußerungen öffentlicher Stellen wie z.B. auch des ULD Schleswig Holstein seitens der Bevölkerung und der Unternehmer enorme Bedeutung beigemessen wird.

Dies führt natürlich auch bei Agenturen zu erhöhtem Überzeugungsaufwand und nicht selten auch dazu, dass ich als Rechtsanwalt um die Erstellung eines Rechtsgutachtens oder die Teilnahme an Gesprächen mit Kunden gebeten werde, um Missverständnisse oder auch schlicht falsche Äußerungen zu bereinigen. Am Ende stellt sich natürlich die Frage, wer trägt die erhöhten Kosten.

Wenn seitens der Sächsischen Staatskanzlei Äußerungen getroffen werden, die Agenturen konkret schaden und sich der Schaden klar beziffern und nachweisen lässt, dann hat eine Klage gegen den Freistaat Sachsen in jedem Fall Aussicht auf Erfolg. Hier ist das nicht so klar, da sich die Äußerung der Sächsischen Staatskanzlei nicht direkt gegen die Agenturen richtet.

Eine solche Klage hätte jedoch zwei große Hürden zu nehmen: Zum einen die Begründung, dass die Agentur durch die Äußerung der Staatskanzlei in einem eigenen Recht verletzt ist, im wesentlichen also den Nachweis der Kausalität zwischen der Äußerung der Staatskanzlei und den behaupteten oder eingetretenen Umsatz- bzw. Gewinneinbußen der Agentur und zum anderen die Berechnung einer konkreten Schadenssumme.

Gleichwohl sind natürlich Fälle denkbar, in denen ein Schadensersatz- bzw. Folgenbeseitigungsanspruch begründet sein könnte. Wie Du richtig sagst, widersprechen die  Aussagen der Sächsischen Staatskanzlei auch meinen Angaben gegenüber meinen  Mandanten. Als Rechtsanwalt hafte ich für falsche Aussagen, so dass einige Mandanten auf die Idee kommen könnten, mich wegen angeblicher Falschberatung in Haftung zu nehmen.

Natürlich müsste in einem solchen Fall auch erst darüber entschieden werden, ob ich meine Mandanten tatsächlich falsch beraten habe. Wenn meine Mandanten ihre vermeintliche Haftungsansprüche auf die Diskrepanz zwischen meinen Angaben und den Aussagen der Sächsischen Staatskanzlei stützten, sind die Kosten, die ich für meine Verteidigung aufwenden müsste ein konkreter und nachweisbarer Schaden, der auf den unzutreffenden Äußerungen der Sächsischen Staatskanzlei beruht.

Nachdem das bisher nicht der Fall ist, darf ich davon ausgehen, dass meine Mandanten in diesem Bereich mehr Vertrauen in mich bzw. die Anwaltskanzlei Arnold haben, als in die Äußerungen der Sächsischen Staatskanzlei.

Die Frage, ob man die Äußerungen der Sächsischen Staatskanzlei „einfach schlucken“ soll oder gar muss, stellt sich für mich und meine Kollegen nicht.

Aus meiner Sicht hat die Sächsische Staatskanzlei, auch in der Person von Dr. Beermann, ähnlich wie andere staatliche und halbstaatliche Einrichtungen vor ihr bewiesen, dass sie den Herausforderungen der neuen Medien technisch wie juristisch nicht gewachsen ist.

Die Kommentare auf der Facebook-Seite der Sächsischen Staatskanzlei zeigen dabei sehr deutlich, dass die Staatsregierung in diesem Bereich auch nicht als kompetenter Ansprechpartner wahrgenommen wird. Das ist für die Staatsregierung nicht nur ein immenser Imageschaden, sondern belastet auch die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen in die Staatsregierung im Hinblick auf Innovationen und Geschäftskonzepte außerhalb der Bio- und Chiptechnologie. Ob das der richtige Anreiz zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts ist wage ich zu bezweifeln.

Angesichts der unbestreitbaren juristischen Herausforderungen des Social Web bin ich persönlich auch ehrlich enttäuscht darüber, dass sich die Sächsische Staatsregierung diesem wichtigen Thema, das in den nächsten Jahren maßgeblichen Einfluss auf die Wirtschaftskraft haben wird, mit schlecht recherchierten und schlicht falschen Angaben zu Wort meldet und undifferenziert Ängste schürt, anstatt proaktiv darüber nachzudenken, wie man der sächsischen Wirtschaft unter die Arme greifen kann, um die tatsächlichen wie auch juristischen Herausforderungen des Social Web zu meistern.

Das kann mir als Rechtsanwalt, der technisch wie juristisch fundierte Beratung in diesem Bereich anbietet nur recht sein. Unternehmen, auch sächsische Unternehmen wollen ins Social Web starten und dabei auch die vielen Vorteile von Facebook nutzen. Letztlich möchte das ja auch die Staatskanzlei. Anders lässt sich die FanPage wohl schwer erklären. Im Gegensatz zur Staatskanzlei, die nur „Wölfe“ ruft, bieten wir – teils in enger Zusammenarbeit mit Agenturen wie Euch – nicht nur Probleme, sondern vor Allem Lösungen.

Klagen ist – so forderst Du interessanterweise auch als Anwalt immer wieder – der schlechteste Weg. Was wäre besser? Ein kollektives Schreiben mit der Bitte um öffentliche Klarstellung?

Haha, ich hoffe meine Mandanten und Geschäftspartner haben mich bisher nicht als konfliktscheu wahrgenommen. Klagen sind leider hin und wieder unumgänglich. Als Rechtsanwalt fühle ich mich allerdings verpflichtet die Interessen meiner Mandanten bestmöglich zu vertreten. Dabei habe ich stets eine pragmatische und ganzheitliche Lösung eines Konflikts zum Ziel. In den seltensten Fällen ist das eine Eskalation des Konflikts durch ein Gerichtsverfahren.

Einen Königsweg für außergerichtliche Lösungen gibt es dennoch leider nicht. Aus diesem Grund kann ich auch hier nur Anregungen in den Raum werfen. Eine Richtigstellung der Staatskanzlei wäre sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung.

Gleichzeitig könnte man den Rummel um die Äußerungen der Staatskanzlei aufnehmen, um – auch zusammen mit der Sächsischen Staatskanzlei – offen und sachlich über die tatsächlichen Herausforderungen des Social Web und mögliche Lösungsansätze zu sprechen und sinnvolle und fundierte Aufklärungskampagnen zu starten.

Das scheitert, soweit ich das verfolgen konnte, allerdings schon daran, dass die sächsische Staatsregierung, an der Richtigkeit ihrer Äußerung festhalten möchte und den nächsten Fehler im Social Web begeht, indem sie die dort geführten Diskussionen und Kommentare nicht bzw. nur sehr schleppend aufgreift.

Aus diesem Grund darf ich davon ausgehen, dass auch ein kollektives Schreiben mit der Bitte um öffentliche Richtigstellung ungehört verhallen würde. Ähnliche Erfahrungen durfte ich, wenngleich auch aus anderem Anlass, bereits zu Studienzeiten sammeln.

Ich bin gespannt wie sich das weiter entwickelt. Die Voraussetzungen für einen so genannten Shit-Storm sind gegeben.

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Bernhard Kelz ist Rechtsanwalt bei der Kanzlei Arnold in Dresden und bearbeitet dort IT- & Medienrecht, Wettbewerbsrecht und Vertragsrecht. Außerdem bloggt er über das “Recht (un)komplizierte Leben”. Die Kanzlei veranstaltet aktuell interessante Vorträge zum Thema e-Commerce.



Über Sebastian

Sebastian ist Creative Director und kommt ursprünglich aus der Musikbranche, wo er sich sehr früh der Arbeit mit social networks gewidmet hat. Bevor er zu den Frischen Fischen stieß, hat der studierte Betriebswirt fünf Jahre für die Mobile Marketing Agentur Goyya Kampagnen konzipiert und betreut.


17 Kommentare


  • Noch einmal: Wir sind uns doch alle einig, dass die Aussage der Staatskanzlei unsere Arbeit nicht wirklich beeinflusst! Das steht da auch mehrfach! Genauso wenig wie unsere “Breitseite”, die ich auch nicht als solche empfinde, wiederum auf Seiten der Staatskanzlei u00fcberhaupot wahrgenommen wird.u00a0nnEs geht um die rein theoretische rechtliche Auseinandersetzung dazu, welchen Einfluss staatliche PR auf die Wirtschaft haben kann. Offenbar ist uns im ersten Frust das verbale Augenzwinkern nicht so gut geglu00fcckt. Das wird beim nu00e4chsten Mal besser :-)u00a0


  • Stefanie

    Menschen mu00f6gen Facebook oder nicht. Ein eindeutiger Gegner von Facebook wird nicht Ihr Kunde und ist somit auch nicht Ihre Zielgruppe. Ein noch Unentschlossener schon eher. Den wird eine solche verbale Breitseite gegen einen Einwand Ihrer Staatskanzlei meiner Meinung nach eher zum No tendieren lassen als zum Yes. Hilft das dem Markt?


  • Kris

    OH MEIN GOTT! Das heiu00dft also ich kann den Schund, den ich damit http://bit.ly/xTcGF0 fabriziert und bei Facebook geteilt habe, nie wieder aus meinem digitalen Tagebuch rausradieren?u00a0Na das sollte die SK doch aber freuen. Ich hatte tatsu00e4chlich kurz das Gefu00fchl, sie sei mit ihren freshen, Social-Media-affinen Marketing-Strategien im Jahr 2012 angekommen.nnAber mal im Ernst: Ich weiu00df langsam nicht mehr, ob ich nun lachen oder weinen soll. Facebook, die Timeline im Besonderen, ist also laut SK “gefu00e4hrlich”. Was ich viel gefu00e4hrlicher finde, ist dass ich auf der FB-Seite vom Freistaat nicht sicher surfen kann:u00a0http://bit.ly/GFEZzvnSorry, das ist ein “fail”.nnAber vielen Dank fu00fcr den sehr interessanten und informativen Post!

  • Peter, ich verstehe das nicht? Warum sollte da beim wem was zu Bruch gehen? Autofahrer verklagen Freistaat für Schlaglöcher! Bauen die deswegen keine Strassen mehr? Wir diskutieren nur die rein THEORETISCHE Möglichkeit. Als Jurist dürfte herrn Dr Beermann die Diskussion eigentlich riesig Spaß machen, da sie Medienrecht und Verwaltungsrecht tangiert. ich komme aus einem Juristenhaushalt. Das letzte, was einen Juristen zum wanken bringt, sind Möglichkeiten einer Klage bzw. deren Durchführung. Es soll ja Gerichtstreits geben, die beiden Seiten Freude machen, weil das Thema interessant ist…sehr interessant, wohlgemerkt. Das ist soweit weg von einem Shitstorm, dass sogar mir ein Vergleich fehlt :-)

    Im ernst, Mensch, ich verstehe diese plötzliche Hypersensibilität nicht. Soll ich Dir ab sofort bei jedem Seitenhieb gegen die MoPo in Deinem Blog Moralinsaure Besserwisserei vorwerfen (-> siehe z.B. 03.01.2012)? Wo kämen wir denn da bitte hin?

  • Ohje, da ist man mal ein paar Stunden offline und die Kommentare überschlagen sich.

    Ich starte vielleicht nochmal den Versuch ein paar Punkte zusammen zu zerren, die mir persönlich am Herzen liegen:

    • Weder kann ich, noch will ich darüber hinwegtäuschen, dass die Datenhaltung und die Datenverwendung bei Facebook problematisch ist. Das kann ich schon deshalb nicht, weil tatsächlich niemand weiß, welche Daten Facebook erhebt, wie und in welchem Umfang diese Daten miteinander verknüpft werden und wie diese Daten verwendet werden.

    • Dennoch ist es aus meiner Sicht kontraproduktiv mit falschen Aussagen oder auch auslegungsbedürftigen Halbwahrheiten undifferenziert nur an Ängste zu appellieren. Das hilft weder den Nutzern, noch trägt es dazu bei, dass die berechtigten Bedenken, die man aus deutscher Sicht gegenüber Facebook haben kann, ernst genommen werden. Das Gegenteil ist der Fall.

    • Die Kritik an den Äußerungen der Staatskanzlei mag der ein oder andere als Haarspalterei auffassen, gleichwohl hätte jedes privatwirtschaftliche Unternehmen für derart undifferenzierte und ungenaue Aussagen ins Blaue hinein mit der ein oder anderen, wohl auch berechtigten Abmahnung rechnen müssen. Denn bei Kommunikation geht es nicht darum, was man gern gesagt hätte, sondern allein um das, was beim Empfänger ankommt. Daher kommt es auch nicht darauf an, ob ich als Rechtsanwalt, der sich tagtäglich mit Facebook und Co. beschäftigt die Aussagen der Staatskanzlei so deuten kann, dass sie zutreffend werden. Die Mitteilung richtet sich schließlich an Nutzer, die Facebook gerade nicht in und auswendig kennen.

    • Der Aufhänger des Interviews – mögliche Ansprüche wegen Geschäftsschädigung – ist sicher streitbar, war und ist aber der konkrete Anlass des Interviews. Dabei kann ich Sebastians Enttäuschung und Frustration verstehen, denn es gibt in und um Dresden genügend Akteure und Aktionen, die sich bemühen den Herausforderungen und Gefahren des Social Web sachlich und fachlich fundiert zu begegnen.

    • Da es gerade genügend Möglichkeiten für den Freistaat und die Landesregierung gäbe, sinnvolle und nachhaltige Aufklärungsarbeit zu leisten, stelle ich mir natürlich die Frage, ob wirklich der Versuch ernst gemeinter Aufklärung der Vater der Pressemitteilung war, zumal ich aus eigener Erfahrung weiß, dass es sehr schwer ist, für Aufklärungsarbeit die Unterstützung des Freistaats Sachsen zu bekommen.

    • Obwohl ich selbstverständlich auf Sebastians sehr konkrete Fragen zu möglichen juristischen Folgen geantwortet habe, hoffe ich, dass ich keinen Zweifel daran gelassen habe, dass ich eine solche Klage weder für sinnvoll noch für angebracht hielte, selbst dann, wenn sie juristisch möglich wäre. Im Gegenteil, mir wäre sehr daran gelegen vor Allem unter Jugendlichen aber auch unter Unternehmen sachlich fundierte Aufklärung zu den zahlreichen Herausforderungen des Social Web zu gewährleisten. Ich halte es für sehr schwierig dieser Aufgabe ohne die Unterstützung durch den Freistaat Sachsen gerecht zu werden. Darum ist es umso wichtiger, dass sich die Landesregierung durch Kompetenz auszeichnet.

  • Ich gebe mich argumentativ geschlagen.

    Nur: “…über die Möglichkeit, die Sächsische Staatskanzlei wegen Geschäftsschädigung zu verklagen” -> das zerschlägt Porzellan, jede Wette.

  • Ok, humoristisch ist das falsche wort. aber weniger falsch als “shitstorm” – hier wied niemand beleidigt und niemand diffamiert. es geht eindeutig um die thoretische ebene und nicht um social media!

    darum zerschlag ich hier auch wirklich gar kein porzellan. bernhard zeigt das doch hervorragend: seine zwei musterbeispiele sind aus der zeit vor dem internet und drehen sich ums selbe thema!

    du kannst diesen beitrag genauso auf warnungen vor almagam, e10 benzin oder griechenland-reisen übertragen.

    ab wann ist wirklich eine gefahr da, über die man informieren muss (oder eben darf)…

  • Häh? Ich hänge eindeutig zu viel mit Politikern rum – ich erkenn hier nichts Humoristisches. Sorry. Ich würde mich aber auch nicht als persönlich getroffen bezeichnen – mich wundert/regt nur dieser “Shitstorm” ziemlich auf.

    Vielleicht liegt das auch daran, dass ich immer mal Politikern versuche nahezubringen, sie sollten sich doch ins Netz begeben. Wenn ich jetzt die Reaktionen (nicht nur deine) auf das zugegeben unsinnige Vorgehen der SK verfolge, zerschlagt ihr (damit sind alle Shitormenden gemeint) hier gerade ganz viel Porzellan. Das ist dann vermutlich meine “wunde” Stelle.

    P.S.: “Die Datenspione des Freistaats” – du solltest dich doch vielleicht noch mal informieren, wer in Sachsen Telefonüberwachungen wie die des 19. Februar 2011 veranlassen kann.

  • Halt!!! Wenn kein Mensch weiß, was mit den Daten passiert, dann ist die Aussage, sie zu löschen sei unmöglich, NICHT richtig!

    Aber davon abgesehen: Du verstehst da die ganze Zeit was falsch! Mit geht es überhaupt nicht um das (Nicht)Wissen (oder Besserwissen) in Sachen Facebook!

    Mir geht es ganz allgemein darum, was eine Aussage der Staatskanzlei in der Öffentlichkeit für eine Bedeutung haben kann! Hier geht es um politische PR, um Moral, Ethik und (Presse)Recht. Es geht null und gar nicht m Facebook oder um Datenschutz!

    Wer die humoristische Metaebene und den wahren Kern dieses Beitrags dieses Beitrags nicht versteht, scheint irgendwie persönlich getroffen zu sein.

    PS: Natürlich spielt es eine gewisse Rolle bei der Motivation, dass mir ausgerechnet die Datenspione des Freistaats klar machen wollen, gespeicherte SMS Daten durch staatliche Organe seien weniger gefährlich als wenn ein Unternehmen weiß, dass ich mit 14 in BMW-Steffi verliebt war.

  • Sebastian, in der Interpretation hast du natürlich recht – die SK hat an der Stelle zwei Sachen vermischt, die nicht zusammengehören. Aber, und das müsste Bernhard Kelz besser wissen als du und ich: Einzeln herausgelöst und ohne die fehlerhafte Herleitung wie sie in der PM der SK passiert ist, sind die Aussagen der SK doch an sich korrekt und nicht zu beanstanden. Oder? Da würde doch auch jeder Richter sagen: Mumpitz, was wollt ihr hier? Insofern finde ich es doch sehr unpassend, hier ellenlang über so Dinge wie “Die Aussagen der SK könnten geschäftsschädigend sein” zu schwadronieren. Das ist für mich unpassend und unseriös.

    „Das Zurücksetzen und die Löschung einzelner Abschnitte bzw. der gesamten „Timeline“ ist praktisch unmöglich.“

    Die Aussage ist doch richtig! Kein Mensch weiß, was FB mit den Daten macht, selbst wenn man “Löschen” drückt. Oder nicht?

    „Die ‘Lebenschronik’ verwendet Daten zur Erstellung eines Tagebuches, unabhängig davon, ob ein Nutzer das möchte oder nicht.“

    Wenn man Tagebuch anders interpretiert, nämlich als Nutzerprofil, dass nicht öffentlich einsehbar ist, sondern nur in den Datenbanken von FB schlummert – dann ist die Aussage doch ebenfalls – mit allergrößter Wahrscheinlichkeit – korrekt?

    Gut, jetzt sind wir bei haarspaltenden Interpretationen. Bringt das weiter? Wohl keine der beiden Seiten.

    Mich wundert doch sehr die Kommunikation zu diesem Thema, nicht nur die der SK, die es besser wissen müsste und offensichtlich nicht weiß. Was mich ebenfalls sehr wundert ist aber die Kommunikation von diversen “Kommunikationsprofis” – da schießt dein Beitrag hier gerade mal, sorry, für mich den Vogel ab. Was genau willst du eigentlich erreichen?

    Dich als Superduper-Ätschi-Bäh-Besserwisser zu beweisen?

    Ist gelungen ;-)))

  • Peter, in der Meldung heißt es

    “Durch diese neue Übersichtlichkeit steigt das Missbrauchsrisiko durch Dritte um ein Vielfaches. Mögliches Fehlverhalten, unbedachte Veröffentlichungen, peinliche Fotos und vieles mehr bleiben unvergessen – gewollt oder ungewollt.”

    Diese Äußerung zieht ganz klar nicht auf einen Missbrauch durch Facebook oder durch eine “geheime” Weitergabe sondern auf einen Missbrauch durch eine Sichtbarkeit in der Chronik!

    Sprich: Wenn man Facebook kritisieren will, dann bietet Facebook dafür mehr als genug Angriffsflächen! Aber das bereist von Anfang an! Das hat nichts – aber gar nichts – mit der Chronik zu tun! Der einzige Vorwurf an die Chronik ist, dass es leichter ist, ein Gesamtbild darzustellen. Aber bevor man diesbezüglich auf die Kacke haut, sollte man erstmal konkret (!) erklären, wo (und worin!) der Missbrauch genau (!) liegt. Und dazu lese ich in der Pressemeldung genau gar nichts. Somit ist diese Pressmeldung in meinen Augen weiterhin weit unter BILD-Niveau und da gibt es nichts schön zu reden.

    Der Witz ist doch, dass alle, die sich über die Pressemeldung aufregen, auch die wahren Gefahren durch Facebook besser beschreiben können und das auch immer wieder tun!!

  • “Dabei ist das Löschen einzelner Statusmeldungen oder Inhalte so einfach wie noch nie. Ein Klick genügt. Man muss nicht einmal danach suchen – das Bearbeiten und Löschen wird neben jedem Beitrag angeboten.”

    Sag mal, verrennt ihr euch da gerade in irgendetwas? Ihr werdet aber nicht so naiv sein euren Kunden zu erzählen, dass deren Daten wirklich von Facebook vom Server genommen werden, nur weil man sie mit einem “Löschen”-Befehl aus der Timeline nimmt, oder?

  • Das mit dem “Gerichtsaal” werd ich jetzt wohl nicht mehr los. :-)

  • Sehr schön :) Bernhard “Gerichtssaal” Kelz :-)

    Ich glaube, wenn die Kunden diese Äußerungen der SK wirklich ernst nehmen, dann läuft hier wirlich etwas falsch. Jeder einigermaßen interessierte Facebook-Nutzer kann, ohne die Hilfe eines Social Media Menschen in Anspruch zu nehmen, einige der Aussagen von Hr. Beermann sofort als falsch entlarven und nimmt damit auch dem Rest die Glaubwürdigkeit.

    Oder um für meine Kunden zu sprechen – bislang hat mich noch niemand darauf angesprochen oder sein Engagement in Social Media hinterfragt. Ich glaube, die vehemente Kritik an den Äußerungen der SK tut da ihr übriges.

    Trotzdem besten Dank für die Einschätzung aus rechtlicher Sicht!

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