Pressemitteilung

 

  • Ü20-PV-Anlagen können vollständig für den Eigenverbrauch genutzt werden
  • Zweiter Zähler für die EEG-Umlage entfällt
  • Vorteil für Vermieter: die Marktrolle des Stromlieferanten kann künftig an Dritte übertragen werden

 

Berlin, 18. Februar 2021 Das neue Jahr hält nicht nur viele gute Vorsätze, sondern auch neue Gesetze bereit. Mit Anbruch des Jahres 2021 trat die überarbeitete Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Kraft. Vor allem Besitzer von Solaranlagen, die diese bereits vor (über) 20 Jahren in Betrieb genommen haben, profitieren von den neuen Regelungen. Aber auch für frischgebackene Eigentümer von PV-Anlagen gibt es einige Dinge zu beachten. Mit diesen Anpassungen soll auf die jüngst angehobenen Klimaziele der EU reagiert werden, um deren Einhaltung weiterhin gewährleisten zu können.

 

65 Prozent erneuerbare Energien bis 2030

Ziel für Erneuerbare Energien bis 2030 ist, dass Photovoltaik auf 100, Windkraft auf 71 und Biomasse auf 8,4 Gigawatt ausgebaut wird. Konkret soll damit ein Anteil Erneuerbarer Energien von 65 Prozent am Stromverbrauch erreicht werden. Um dieses Ziel zu erreichen, darf nach Berechnungen der Stromverbrauch in den kommenden neun Jahren nicht mehr signifikant steigen. Ein Kalkül, das kaum aufgehen kann. „Mit einem Energieverbrauch von 580 TWh im Jahr 2030 geht die Bundesregierung davon aus, dass der Stromverbrauch in Zukunft quasi nicht steigen wird”, kommentiert Alex Melzer, CEO von Zolar. „Es wird dabei jedoch missachtet, dass der Bedarf an Strom künftig, trotz Effizienzmaßnahmen, durch das Elektrifizieren von Mobilität und Wärme oder die Herstellung von Wasserstoff deutlich steigen wird. Für einen 65-prozentigen Anteil Erneuerbarer Energien wird ein Ziel von 100 GW Solarstrom bis 2030 deshalb nicht ausreichen.” Die Bundesregierung wäre gut damit beraten, dieses Paradox schnell aufzulösen. 

 

Ü20-PV-Anlagen bleiben in Betrieb

PV-Anlagen-Besitzer, die ihre Anlage schon vor (über) 20 Jahren erworben haben, können sich besonders freuen. Obwohl diese eigentlich 2021 aus der EEG herausfallen würden, dürfen sie auch weiterhin betrieben und sogar vollständig für den Eigenverbrauch umgestellt werden. Die EEG-Umlage entfällt, wodurch finanzielle Verluste vermieden werden und man über seine selbst produzierte Energie frei verfügen kann. Damit erfüllt die EEG-Novelle verpflichtende EU-Richtlinien, was zu weiteren Einsparungsmöglichkeiten im Eigenverbrauch für Betreiber einer Solaranlage führt. Die neue Regelung umfasst alle PV-Anlagen von Privathaushalten. Die Befreiung von der EEG-Umlage gilt auch für Bestandsanlagen.

 

Stromspeicher nachrüsten – nicht immer wirtschaftlich

Wer sich nun aufgrund dieser erfreulichen Neuigkeiten Gedanken bezüglich eines Stromspeichers macht, sollte vorab prüfen, ob dieser für die eigenen Bedürfnisse überhaupt wirtschaftlich ist. Die Energie, die nicht verbraucht wird, wird für gewöhnlich zum Marktwert ins Netz eingespeist. Solaranlagen, die bereits mehr als 20 Jahre alt sind, sind häufig kleiner als die heutigen und verbrauchen ihren Strom direkt nach der Produktion. Es käme höchstwahrscheinlich nicht einmal genug Energie zustande, um den Stromspeicher zu laden, geschweige denn nachhaltig Energie zu speichern. Kleinere Speicher, die hier in Frage kämen, weisen aber in der Regel deutlich höhere spezifische Kosten auf, weshalb eine Speichernachrüstung bei kleinen Solaranlagen auf lange Sicht eher zusätzliche Kosten verursachen könnte. 

Der Marktwert für eingespeisten Strom liegt aktuell bei 8,04 Cent pro Kilowattstunde, abzüglich 0,4 Cent pro Kilowattstunde Vermarktungskosten beziehungsweise abzüglich 0,2 Cent pro Kilowattstunde Vermarktungskosten mit Smart Meter.

 

EEG-Umlage und Eigenverbrauch: Wo man jetzt sparen kann 

Doch nicht nur ältere PV-Anlagen-Besitzer können eine Einsparung bei der EEG-Umlage herausholen. Auch bei einer Anlagengröße von bis zu 30 Kilowattstunden und einem Eigenverbrauch von bis zu 30.000 kWh fällt künftig keine EEG-Umlage für den selbstverbrauchten Strom mehr an. Somit ist die Regelung aus 2020 obsolet, die eine Grenze bei bereits 10 kWp zog. Ebenso entfällt ein zweiter Zähler, den PV-Anlagen-Besitzer für gewöhnlich installieren mussten, um die EEG-Umlage berechnen zu können. Diese Neuerung ebnet auch den Weg für neue Technologien und effiziente Hybridsysteme, beispielsweise solche, die neben Sonnenenergie auch Strom aus einer weiteren Energiequelle ziehen und bereits für einen Verbrauch von bis zu 20 Kilowatt sinnvoll wären.

 

Einspeisevergütung für 20 Jahre garantiert

Auch wenn 2021 mit dem erhöhten Ausbau-Aufkommen die Einspeisevergütung weiter sinkt, ändert sich vorerst nichts für PV-Anlagen-Besitzer. Im neuen EEG ist verankert, dass ab Inbetriebnahme der Solaranlage den Besitzern die tagesaktuelle Einspeisevergütung für 20 Jahre garantiert wird. Das heißt, selbst wenn die Vergütung bereits einen Monat später sinkt, ändert sich an der zugesagten Höhe nichts. Die individuelle Einspeisevergütung wird durch Faktoren wie die Größe der PV-Anlage beeinflusst und von der Bundesnetzagentur auf Grundlage des Zubaus für Solaranlagen berechnet. Für Anlagen bis 10 kWh lag die Einspeisevergütung beispielsweise im Februar bei 8,04 Cent pro Kilowattstunde. 

 

Einspeisungsbegrenzung: dynamisch oder fest?

Wer eine Solaranlage betreibt, begegnet früher oder später der 70-Prozent-Regelung. Diese begrenzt PV-Anlagen auf maximal 70 Prozent ihrer Leistung, um einen eventuellen Zusammenbruch des Stromnetzes bei zu viel Energie zu vermeiden. Betroffen sind nach den neuen Regelungen alle Anlagen mit einer Leistung von bis zu 25 kWp (nicht wie bisher bis 30 kWp). PV-Anlagen-Betreiber können nun wählen, ob die Einspeisung fest oder dynamisch geregelt werden soll. 

Bei der festen Variante wird mithilfe eines Wechselrichters am Erzeugergerät die Peakleistung automatisch auf 70 Prozent gedrosselt. Dabei kann es jedoch zu einem möglichen Energieverlust kommen, der bei der dynamischen Einspeiseregelung ausgeglichen wird. Anstelle eines Wechselrichters wird hier ein sogenannter Energy Meter genutzt, der den Direktverbrauch im Haushalt und die Batterieladung misst und anschließend den verbleibenden Überschuss einspeist. 

 

Fernsteuerung durch Netzbetreiber

Mit dem Jahr 2021 sollen alle Anlagen mit einer Leistung von mehr als 25 Kilowattpeak mit einem Rundfunksteuerempfänger oder Smart Meter vom Netzbetreiber gesteuert werden können. Hierfür wird ein kompatibler Wechselrichter benötigt, der zusätzlich im Zählerschrank angebracht werden muss. Eine genaue Regelung, wann ein Smart Meter zum Einsatz kommen soll und wann nicht, wird erst in den kommenden Monaten auf den Weg gebracht und im Gesetz der „Digitalisierung der Energiewende“ geregelt. Geklärt werden muss unter anderem, wie hoch der Stromverbrauch und wie groß die Solaranlage sein darf. Post-EEG-Anlagen, also Anlagen, die mindestens 20 Jahre sind, sind generell von der Pflicht zur Verwendung eines Smart Meters befreit.

 

Mieterstrom in der EEG-Novelle 2021

Solarenergie als Mieterstrom galt lange als aufwendig und wenig attraktiv für die Eigentümer. Mit der EEG-Novelle 2021 wird dieses Konzept aber weiter gefördert und mit einigen Vorteilen für die Vermieter versehen. So kann seit Januar die Marktrolle des Stromlieferanten an Dritte übertragen werden. Dienstleister können nun die Organisation der Mieterstromlieferung übernehmen und die Verantwortung vom Anlagenbetreiber übernehmen. Zusätzlich dazu sind Vermieter künftig von der Gewerbesteuer befreit. Außerdem wird der Mieterstromzuschlag auf 3,79 Cent pro Kilowattstunde bei installierter Leistung von bis zu 10 kW und auf 3,53 Cent pro Kilowattstunde bei installierter Leistung von bis zu 40 kW angehoben. 

 

Fazit

Immer mehr Haushalte entscheiden sich für die Installation einer eigenen Solaranlage. Die grundsätzlich verbesserten und kosteneffizienteren Grundlagen für Betreiber von Photovoltaikanlagen machen die Installation einer Solaranlage in Kombination mit einem Stromspeicher noch attraktiver. Durch die wegfallende EEG-Umlage können Haushalte umso günstiger Energie produzieren und verbrauchen. Die EEG-Novelle 2021 nimmt diesen Trend auf und unterstützt ihn mit vielen im Ansatz gelungenen Änderungen. Doch auch für Vermieter wird durch die Mieterstromregelung Solarenergie immer attraktiver, was zu einem vermehrten Ausbau von PV-Anlagen in Großstädten führen könnte.

Mit dem Ausbau der Klimaziele sollen bis 2030 65 Prozent des Strombedarfs aus Erneuerbaren Energien geschöpft werden, ein Großteil davon aus der Photovoltaik. Noch nicht sicher ist, wie die Ziele mit dem wachsenden Stromverbrauch, der beispielsweise durch die immer stärker werdende E-Mobilität, gedeckt werden können. 

 

Über Zolar

Das Greentech Start-up Zolar bietet Photovoltaikanlagen zum Festpreis an, die Eigenheimbesitzer online maßgeschneidert planen, vergleichen und beauftragen können. Mithilfe des eigens entwickelten Zolar Online-Konfigurators haben Hausbesitzer die Möglichkeit, die Komponenten ihrer PV-Anlage den eigenen Wünschen entsprechend anzupassen und erhalten zugleich eine individuelle Beratung vom Solarexperten. Zolars breites Netzwerk von lokalen Partnerbetrieben übernimmt die Montage vor Ort. Das Berliner Start-up beschäftigt deutschlandweit rund 150 Mitarbeiter und verfolgt die Vision, auf jedem Dach der Welt eine Solaranlage zu installieren, um so Privathaushalte unabhängiger vom Stromnetz zu machen. Zolar befähigt seine Kunden, die Energiewende in den eigenen vier Wänden voranzutreiben, den CO2-Fußabdruck zu reduzieren und so einen effektiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Mehr Informationen unter: https://www.zolar.de