Pressemitteilung

 

Leipzig, 22. April 2016. Alle Jahre wieder: Für Lohnsteuererstattungen muss man selbst aktiv werden. Bis Ende Mai beziehungsweise Ende Dezember 2016 müssen die Unterlagen beim zuständigen Finanzamt vorgelegt werden. Auch die Beitragskosten der privaten Krankenvorsorge sind steuerlich absetzbar. Meine-Krankenversicherung.de, das unabhängige Serviceportal zeigt, was Versicherte dabei beachten müssen.

 

Basisabsicherung und Zusatzbeiträge

 

Grundsätzlich gilt: Beiträge zur Basiskrankenversicherung sowie zur Pflegepflichtversicherung sind seit 2010 (Bürgerentlastungsgesetz) in voller Höhe und unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar. Versicherte erhalten jedes Jahr eine Information ihrer Krankenversicherungsgesellschaft darüber, in welcher Höhe ihre Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzbar sind.

 

Denn: Der Gesetzgeber erkennt nur jenen Teil der Beiträge als steuermindernd an, der den Leistungen auf dem Niveau der Gesetzlichen Krankenkassen entspricht. Versicherungsleistungen, die über diese Basisabsicherung hinausgehen, wie Chefarztbehandlung oder Buchung eines Einzelzimmers im Krankenhaus, werden nur berücksichtigt, wenn der abzugsfähige Höchstbetrag nicht überschritten wurde. Dieser liegt bei 1.900 Euro für Angestellte bzw. 2.800 Euro für Selbständige. Beitragsrückerstattungen verringern die gezahlten Beiträge für die PKV. Deswegen müssen diese beim abzugsfähigen Betrag in der Steuererklärung angegeben werden.

 

„Die Steuererklärung ist für viele Verbraucher eine belastende und zeitintensive Angelegenheit, da eine Menge an Vorabinformationen und Papierkram notwendig sind“, so Dennie Liemen von Meine-Krankenversicherung.de. „Doch wer alle Unterlagen zusammen hat und die Höchstgrenzen im Blick behält, kann die steuerlichen Sparpotenziale voll ausschöpfen.“

 

Die Lohnsteuererklärungen für das Kalenderjahr 2015 müssen bis zum 31. Mai beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Wer dabei die Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins oder Steuerberaters in Anspruch nimmt, hat bis spätestens Ende Dezember 2016 dafür Zeit.

 

Über Meine-Krankenversicherung.de

 Meine-Krankenversicherung.de ist das erste Serviceportal, welches eine gesellschaftsunabhängige Rundumbetreuung für Verbraucher rund um die medizinische Absicherung anbietet. Verbraucher erhalten unabhängige Informationen und können auf die Expertise der Ansprechpartner zurückgreifen, egal ob bei Fragen zu eigenen Versicherungen oder für die Prüfung von einzureichenden Unterlagen.

Das Portal wurde 2016 von der beratungswerk24 AG gestartet.

Weitere Informationen finden sie auf http://www.meine-krankenversicherung.de

 

 

Über die beratungswerk24 AG

 Die beratungswerk24 AG ist Spezialist für die Entwicklung von e-Marketing Strategien und Content-Marketing. Aktuell umfasst das Portfolio 12 Online-Versicherungsportale, unter anderem VersicherungsCheck24.de und Wechsel-PKV.de. Durch 20 Jahre Erfahrung gehört das Team der beratungswerk24 AG zu den erfahrendsten Unternehmen am Markt.

Das Unternehmen wurde im November 2012 von Dennie Liemen und Andreas Bergler gegründet und gehört zum Netzwerk der HVP Hanse Vertriebspartner AG. Die beratungswerk24 AG hat ihren Hauptsitz in Leipzig und verfügt deutschlandweit über weitere Standorte.

Für weitere Informationen besuchen sie http://www.beratungswerk24.ag






Ihr Pressekontakt

Christoph Kloss

Account Manager

Telefon:+49 (0) 351 563 556 61
E-Mail:

Kontaktinfo Kunde

Beratungswerk24

Karl-Heine-Straße 99
04229 Leipzig
Tel: +49 (0) 341 225 703 10


Website: https://www.beratungswerk24.ag