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Kein Guerilla Marketing auf Facebook Chronik: Branding von Titelbildern verstößt gegen AGB

, 14.01.2012,

Wie bereits geschildert, haben wir zusammen mit den Jungs von ostec ein kleines Tool namens Nomimago entwickelt, um personalisierte Titelbilder (Cover Pics) für die neue Facebook Timeline (“Chronik”) zu gestalten. Bisher kann man seinen Namen als Tattoo, als Hollywood-Schild oder als ins Eis gekratzte Schlittschuhspur visualisieren. Weitere Motive und die Individualisierung durch Bilder-Uplaods waren (und sind) geplant. Eine neue Konzeptidee seht ihr hier:

Einsatz für Marketing liegt nahe, ist aber nicht erlaubt

Natürlich hätten wir das gerne auch unseren Kunden angeboten. Wir dachten an Geburtsanzeigen (powered by Windelproduzent) oder Reifenspuren im Wüstensand (powered by Reifenfirma). Leider war es ein wenig unklar, was genau Facebook damit meint, wenn es die Nutzung der Titelbilder für Werbezwecke verbietet. Geht es dabei nur um bezahlte Werbung (sehr verständlich, dass die Nutzer ihre Titelbilder nicht verkaufen sollen) oder auch um gebrandete Bilder, die der Nutzer aus emotionaler Verbundenheit mit der Marke hochlädt?

Aufgrund unseres cleveren Timings (Launch kurz vor Weihnachten), hat es ein wenig gedauert, bis wir gestern dazu eine Antwort von Facebook erhalten haben. Diese lautet:

Leider dürfen die Nutzer nicht aufgefordert werden, Ihre Cover Pics zu ändern, um so zu Anwälten der Marke zu werden. Dafür gibt es auch keine Lizenz, oder eine monetäre Lösung.

Schade…! Trotzdem werden wir das Projekt weiterführen.

Die eigens entwickelten Fonts und das Template System zur Kombination mit verschiedenen Hintergründen sind schließlich auch außerhalb von Facebook nutzbar und ohne Brand im Hintergrund akzeptiert Facebook das Angebot. Entsprechend viele Seiten und Apps gibt es mittlerweile, wo man sich Titelbilder auswählen oder zusammenstellen kann. Und die werden rege genutzt (teilweise über 100.000 Nutzer). Mit Text-Personalisierung haben wir allerdings keinen anderen Anbieter gefunden. Daher sind wir weiter auf der Suche nach coolen Motivideen und wollen auch die Entwicklung einer Facebook-App vorantreiben, um das Showcase abzurunden.

Natürlich können Brands jetzt trotzdem Motive anbieten, die sich gut als Titelbild machen (ob personalisierbar oder nicht). Sie sollten allerdings unbedingt vermeiden, zum Einsatz bei Facebook aufzufordern (verbal oder grafisch). Auch wenn es nicht zu einem direkten Rechtsstreit zwischen Unternehmen und Facebook käme, wäre es alleine unangenehm, wenn Unternehmen X ein eigenes Titelbild anbietet, Facebook diese aber von der Chronik der Nutzer entfernte.

Auch Werbung von Freiberuflern auf dem eigenen Profil ist somit offenbar nicht rechtens, dürfte aber nicht gerade besonders streng verfolgt werden…



Über Sebastian

Sebastian ist Creative Director und kommt ursprünglich aus der Musikbranche, wo er sich sehr früh der Arbeit mit social networks gewidmet hat. Bevor er zu den Frischen Fischen stieß, hat der studierte Betriebswirt fünf Jahre für die Mobile Marketing Agentur Goyya Kampagnen konzipiert und betreut. Sebastian ist passionierter Kinder- und Jugendfußballtrainer.


6 Kommentare



  • Michael Marheine

    Als Freiberufler sollte man auch schauen, dass auf einem Foto im Header bereits die verwendeten Domains zu ersehen sind. Wenn man auch nicht das Bild als Link formatieren kann, so muss doch wenigstens der Link zum IMPRESSUM ausgewiesen werden. Mir sind keine anderen Mu00f6glichkeiten einer Auszeichnung bekannt, habe dies aber von einem versierten Anwalt im Bereich Internet Recht so als Rat gelesen. Er selbst hatte dies auch so umgesetzt.nnMichael MarheinennAutor Michael Marheine bloggt auf diversen eigenen Plattformen zu den Themen Social Media und Online-Marketing … wie http://www.social-media-online-marketing.com

  • Moin Rainer,

    abgesehen davon, dass wahrscheinlich alle “Einzelfighter” nicht “verfolgt” werden, dürfte ein Tattoo immer erlaubt sein :D

    BTW: http://www.n24.de/news/newsitem_7589568.html

  • Wie wäre es dann mit der Positionierung einer “Tätowierung”?
    Facebook kann mir doch nicht meine Körperbemalung verbieten – oder?

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